AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

    Der Aufenthalt im Schuster´s Pferdegarten erfolgt auf eigene Gefahr, Minderjährige sind von Ihren Erziehungsberechtigten jederzeit zu beaufsichtigen.

    Das Betreten der Stallungen und der Koppeln ist nur in Begleitung von Mitarbeitern der HMS gestattet. Das Berühren von Pferden in den Stallungen und auf den Koppeln ist untersagt, ebenso ist das Füttern der Pferde untersagt.

    Wir lieben Hunde – trotzdem ist das Mitführen von Hunden auf der gesamten Anlage nur bei ständig angeleinten Hunden erlaubt, die sich ruhig verhalten. Hunde dürfen nicht frei laufen oder unbeaufsichtigt gelassen werden und haben außerdem keinen Zutritt zur Reitbahn (Halle und Reitplatz), Seminarräumen, Koppeln, Stallungen (Boxen und Stallgassen) sowie insbesondere nicht zu jeglichen Bereichen, in welchen Heu, Stroh, Späne oder weiteres Futter gelagert wird.

    Aus Gründen der Höflichkeit gegenüber allen Bewohnern und Nutzern der Anlage gehen wir selbstverständlich davon aus, dass Hunde ausschließlich außerhalb der gesamten Anlage und der Koppeln spazieren geführt werden, um ihre Notdurft zur verrichten.

    Das Rauchen ist in der Reitbahn (Halle und Reitplatz), den Seminarräumen, den Koppeln und Stallungen (Boxen und Stallgassen) sowie insbesondere den Bereichen der Lagerung von Heu, Stroh, Spänen und weiterem Futter untersagt.

  2. Kurse und Trainings

    Die Anmeldung für Kurse und Training ist rechtsverbindlich.

    Die Anreise mit eigenem Pferd ist mit Voranmeldung während der genannten Öffnungszeiten nach erfolgter Voranmeldung möglich. Die Anreise außerhalb dieser Öffnungszeiten ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich.

    Alle zu einem Kurs oder Training mitgebrachten Pferde müssen einen gültigen Impfschutz besitzen und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Eine Privat- sowie Tierhalter-Haftpflichtversicherung muss bestehen. Eventuelle Unarten wie z.B. Zähneknirschen, Koppen, Weben, etc. müssen vor der Anreise unbedingt mitgeteilt werden.

    Im Zweifel kann seitens des HMS eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung verlangt werden.

    Die Fütterung der für Kurse oder Trainings eingestellten Pferde erfolgt nach Absprache mit den jeweiligen Besitzern ausschließlich durch unsere Mitarbeiter.

    Es ist untersagt:
    - Heu, Stroh, Späne oder Kraftfutter selbständig zu entnehmen
    - In den Boxen zu misten oder ähnliches
    - Eine Fütterung (auch von Zusatzfutter u .ä.) außerhalb der Fütterungszeiten durchzuführen
    - Hofeigene Pferde, eingestellte Pferde, Trainingspferde oder Pferde anderer Kursteilnehmer zu
      füttern (gilt für alle Arten von Futter oder „Leckerlies“)

    Die Gebühren für den jeweiligen Kurs bzw. Training sowie weitere anfallenden Kosten für Gastboxen, Leihpferd o.ä. sind vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.

    Sollte ein Kurs oder Training wider Erwarten aus wichtigen Gründen wie beispielsweise Krankheit des Trainers oder höherer Gewalt nicht stattfinden, werden die Teilnehmer umgehend benachrichtigt. In diesem Fall werden die bereits geleistet Zahlungen zurück erstattet. Darüber hinaus ist keine Entschädigung möglich.

    Die Teilnahme an den Kursen und Trainings erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Der durchführenden Trainer ist von jeglicher Haftung frei gestellt.

    Bei Stornierung der Teilnahme werden folgende Gebühren fällig: Bis zum 14. Tag vor Kursbeginn 20 %, bis zum 7. Tag vor Kursbeginn 50 %, bis zum 5. Tag vor Kursbeginn und danach 100 %. Die Berechnungsgrundlage bildet jeweils der Endpreis des angemeldeten Teilnehmers.

    Wird der Kurs durch den Teilnehmer vorzeitig abgebrochen, ist trotzdem die gesamte Kursgebühr fällig.

    Während Kursen und Trainings sind jegliche Art von Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen untersagt. Mobiltelefone sind während der Kurszeiten auszuschalten. Dies gilt für Teilnehmer und Zuschauer des Kurses.